Unfallversicherung

 

Sichern Sie sich mit einer Unfallversicherung ab

Unfälle können überall passieren.

Ob auf Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit, zu Hause, im Urlaub oder in der Freizeit.
Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall rund um die Uhr versichert,
im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung die nur den Weg zur und von der Arbeit und während der Arbeit versichert.

Allerdings passieren die meisten Unfälle zu Hause und in der Freizeit,
also immer dann wenn Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert sind.

Da die durch einen Unfall entstandenen Kosten fast immer weit über dem eigenen finanziellen Vermögen liegen,
empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung, welche diese Kosten für Sie übernimmt, abzuschließen.


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Kundenfragen und -antworten zur Unfallversicherung:

Bei einem Unfall erleidet die versicherte Person eine auf seinen Körper wirkende Gesundheitsschädigung.
Dabei kann diese von Außen auf die Person einwirken oder durch eine große Kraftanstrengung, wie z.B. ein verrenktes Gelenk oder ein gezerrter Muskel herbeigeführt werden.
Ein Unfall kann praktisch zu jeder Zeit geschehen. Auf dem direkten Weg zum Arbeitsplatz, am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg vom Arbeitsplatz schützt die gesetzliche Unfallversicherung jeden Arbeitnehmer.
Allerdings passieren mehr Unfälle in der Zeit wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, also im Urlaub, zu hause oder allgemein in der Freizeit.
Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie zwar nicht verhindern, dass Unfälle passieren, jedoch können Sie sich mit ihr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also in der Freizeit und auch im Beruf und das weltweit.
Kinder und Jugendliche sind in der Regel nicht in der Lage Anspruch auf eine gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, sowie deren Leistungen zu haben.

Sollte doch solch ein Schadensfall eintreten so, könnten sie ein Leben lang, körperlich und finanziell auf die Hilfe der Eltern angewiesen sein.
Um sie davor zu schützen, sollte man eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Bei einer gesetzlichen Unfallversicherung ist man nur im Fall einer Invalidität nach einem Unfall geschützt.
Dabei wird nach dem Invaliditätsgrad des Versicherten, eine vereinbarte Deckungssumme, einmalig ausgezahlt.
Eine private Unfallversicherung hingegen zahlt, bei einer Berufsunfähigkeit, eine vorher festgelegte Monatsrente welche sowohl die Folgen eines Unfalls aber auch die einer Krankheit abdeckt.
Die Leistungen aus der Unfallversicherung werden fällig, wenn innerhalb eines Jahres, nach dem Unfall, die Invalidität eintritt und diese, spätestens drei Monaten vor Ablauf der Frist, ärztlich festgestellt und auch geltend gemacht wurden.
Die Höhe der Deckungssumme, auch Invaliditätsgrundsumme genannt, hängt zum einen vom Lebensstandard als auch vom Einkommen der zu versichernden Person ab.
Die Unfallversicherung sollte von einer berufstätigen Person für den Fall abgeschlossen werden, damit Sie in einer Invaliden Lebenssituationnicht allein da steht.
Schon für einen notwendigen Umbau der Wohnung oder des Hauses werden sehr hohe Geldsummen benötigt.
Daher sollte die Deckungssumme in etwa das Fünffache eines Bruttojahresgehalts betragen.
Damit auch besonders schwere Unfälle abgesichert sind, empfiehlt es sich eine Progression mit zu vereinbaren.
Da diese Leistungen oftmals ein Leben lang die Lebenshaltungskosten abdecken müssen, sollten besonders Kinder immer ausreichend hoch versichert werden.
Um besonders gut abgesichert zu sein empfiehlt sich eine hohe Unfallrente oder eine Deckungssumme von 200.000,- € mit einer hohen Progression.
Die wichtigste Leistungsart ist die Invaliditätsleistung da die Invalidität Hauptgegenstand in der privaten Unfallversicherung ist.
So kann die Invaliditätsleistung auch mit anderen Leistungsarten kombiniert werden.
Dazu können eine Todesfall-Leistung, eine Übergangsleistungund ein Krankenhaustagesgeld vereinbart werden.
In vielen Tarifen sind Kurbeihilfen, Kosmetische Operationen, sowie Bergungskosten bereits mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Es ist auch zu empfehlen für Kinder eine Unfallrente mit einzubeziehen.
Einige Unfallrisiken sind in der Unfallversicherung nicht versicherbar.
Darunter zählen Unfälle welche folgende Ursachen haben:

  • Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
  • vorsätzlich ausgeführte Straftaten
  • versuchte Straftaten
  • Motorrad-/ Motorboot-/ Autorennen
  • führen von Luftfahrzeugen
  • Unfälle durch Kernenergie
  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen und Trunkenheit

Auch nicht versichert sind Schäden durch: Bandscheiben, Infektionen, Vergiftungen durch die Einnahme von flüssigen Stoffen oder festen Stoffen (abgesehen von Kinder bis zum 10. Lebensjahr), Gesundheitsschäden durch Strahlen und sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind Bauch- und Unterleibsbrüche, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen,sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden sind.
Sollte ein Unfall passiert sein müssen Sie umgehend Ihren Unfallversicherer informieren.
Danach erhalten Sie eine Unfallanzeige in welcher Sie den Unfallhergang sowie Ihre Verletzungen, behandelnden Ärzte und das Krankenhäuser in dem Sie behandelt werden angeben.
Sollte ein tödlicher Unfall vorliegen so muss dies der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
In der Unfallversicherung bedeutet Progression, dass je schwerer die Verletzung und der Invaliditätsgrad ist, desto höher sind die zu bekommenden Geldleistungen.

Dadurch werden für den Betroffenen die hohen finanziellen Folgen besser abgesichert.
Wenn jedoch eine niedrigere Invaliditätssumme gewählt werden würde, so kann dies den Beitrag minimieren.
Zusätzlich bieten viele Unfallversicherer neben der Invaliditätsgrundsumme eine Progression an die zwischen 200 und 500 % liegen kann.
Normale Sportarten wie Joggen oder Fahrradfahren werden mit versichert da diese im allgemeinen keine schweren Unfälle mit sich ziehen.
Alle Freizeitsportarten, welche ein erhöhtes Risiko für Unfälle bieten, sind in der Regel nicht mit versicherbar.
Darunter zählen folgende Sportarten:

  • Paragliding
  • Drachen fliegen
  • Fallschirmspringen
  • Fliegen eines Luftfahrzeuges (als Pilot)
  • Teilnahme an Rennsportveranstaltungen mit Motorfahrzeugen

Bei einigen Gesellschaften erhalten Sie gegen einen Zuschlag dennoch Versicherungsschutz.
In der Regel bestimmt der behandelnde Arzt den Grad der Invalidität, allerdings kann auch von der Versicherungsgesellschaft ein Arzt beauftragt werden den Grad der Invalidität festzustellen.
Mit der Gliedertaxe wird dann festgelegt wie hoch die zu Entschädigende Leistung ist und mit der Gliedertaxe können jedem Körperteil einen bestimmten Prozentsatz zugewiesen werden.
Diese Prozentsätze können sich aber zwischen den Unfallversicherern unterscheiden.
Da viele Versicherer \"verbesserte Gliedertaxen\" anbieten, können die Grade der Invalidität und die entsprechenden Leistungen für die gleiche Verletzung voneinander abweichen.
Auch einige Berufsgruppen selbst haben verschiedene Gliedertaxen.
Somit könnte schon der Verlust eines Daumens dem Maler eine 100 prozentige Invalidität einbringen.
Durch einen Berufswechsel kann sich die Tarifgrundlage verändern und ist dem Unfallversicherer daher mitzuteilen.
So kann der Wechsel einer eher sitzenden Tätigkeit zu einer körperlichen Tätigkeit die beruflichen Unfallrisiken vollkommen ändern wodurch der Versicherungsschutz neu angepasst werden muss.
Eine Altersbegrenzung ist wegen der sich wechselnden Risiken, bei einer Unfallversicherung immer vorhanden.
Das Aufnahmealter der meisten Tarife ist auf das 65. oder 70. Lebensjahr beschränkt.
Für die Personen die sich in diesem Alter befinden und sich einen entsprechenden Unfallversicherungsschutz wünschen, gibt es spezielle Seniorenangebote welche viel besser für die Bedürfnisse dieser Personen zugeschnitten sind.
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