Tierhaftpflichtversicherung

 

Ihren Hund oder Ihr Pferd richtig versichern

Egal ob Hund oder Pferd, laut Gesetz haften Sie als Halter für alle Schäden die Ihr vierbeiniger Freund verschuldet.

Je größer das Tier desto mehr Schaden kann es anrichten.

Eine jeweilige Tierhaftpflichtversicherung schützt Sie davor, durch die Folgen eines solchen Vorfalls Pleite zu gehen.


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Kundenfragen und -antworten zur Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Als Tierhalter haftet Sie für alle Schäden dir Ihr Tier anrichtet.
Das Problem für den Tierhalter hierbei ist nicht das Verschulden des Tierhalters sondern die Gefährdungshaftung.
Laut § 833 BGB ist der Tierhalter verpflichtet alle entstandenen Kosten und Risiken zu tragen.Einen großen Teil hiervon können Sie mit einer Tierhaftpflichtversicherungabsichern. Diese zahlt im Schadensfall, jedoch nur im berechtigten, und wehrt auch Ansprüche eines Geschädigten ab welche unberechtigt sind.
Einige Haustiere wie z.B. Katzen, Wellensittiche und Kaninchen sind bereits durch die private Haftpflichtversicherung mitversichert.
Sie benötigen aber für Schlangen, Pferde, Raubkatzen und Hunde eine Tierhaftpflicht-Versicherung, da diese mehr Schäden anrichten können als andere Haustiere.
In erster Linie ist es Ihr Tier das versichert ist und nicht Sie als Halter, daher gilt der Versicherungsschutz auch dann wenn Sie Ihr Tier in die Obhut von anderen geben.
Auch für die Welpen oder Fohlen Ihres Tieres gilt dieser Schutz, aber nur bis zu einem Jahr nach der Geburt.
Außerhalb von Europa gilt der Versicherungsschutz nur für ein Jahr, jedoch gilt er innerhalb von Europa auf unbegrenzte Dauer.
Abgesehen von der Dauer gilt der Versicherungsschutz Ihres weltweit.
Die wohl bekanntesten Personenschäden durch Tiere sind zum einen der Hundebiss sowie der Pferdetritt, welcher auch als Ausschlag bezeichnet wird.
Mit der Tierhaftpflichtversicherungsind solche Schäden abgesichert, aber nur wenn es sich dabei um Schäden von fremden, nicht mit Versicherten, handelt.
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Dobermänner, Rottweiler und Kampfhunde vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Folgende Hunde gelten als Kampfhunde:

  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Pitbull
  • American Pit Bull Terrier bzw. Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • American Staffort Terrier
  • American Bulldog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Dogo Argentino
  • Rhodesian Ridgeback
  • Bordeaux Dogge bzw. Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • diverse Kreuzungen mit diesen Rassen

Für Kampfhunde bieten aber einige Versicherer speziell Tarife an.
Unter Vermögensschäden versteht man Schäden die weder zu den Personenschäden noch zu den Sachschäden zählen.
Wenn sich z.B. der Hund von Person A losreißt und dadurch ein Unfall passiert, wodurch Person B nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt und Person A wegen dem Verdienstausfall verklagt.
Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden an gemieteten Sachen und solche sind in der Tierhaftpflichtversicherung nicht mit versichert, da diese als Eigenschäden angesehen werden.
Ein Mietsachschaden ist z.B. wenn Ihr Hund die Türen der Mietwohnung völlig zerkratzt.
Gegen einen entsprechenden Beitrag gewähren einige Versicherer dennoch Versicherungsschutz.
Unter dem "eigen Schaden" versteht man, in der Haftpflichtversicherung, welchen man sich selbst zufügt und welcher vom eigenen Tier zugefügt wird.
Wird z.B ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, so tragen sie die entstandenen Kosten selbst.
Egal wie viele Tiere man besitzt, so muss für jedes Tier eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Bei einigen Versicherungen erhält man jedoch Rabatte, wenn man mehrerer Tiere versichert.
Viele Tiere lassen sich von ihren Instinkten leiten, wodurch Sie für andere in ihrer Umgebung zur Gefahr werden können.
Sei es nun eine Katze die Ihr Hund riecht oder oder eine Schlange vor der Ihr Pferd scheut.
Sobald sich Tiere losreißen entsteht das Risiko das sie Schaden anrichten und das Sie als Halter dafür bezahlen müssen.
Sollte dies der Fall sein greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein kümmert sich um den angerichteten Schaden.
Laut Gesetzgeber ist die Pflicht einer Leine nicht erforderlich und für die Versicherungen ist der Leinenzwang nicht relevant.
Ausnahmen hierbei sind die Kampfhunde, welche immer an einer Leine zu führen sind.
Sachschäden sind immer Schäden an bestimmten Sachen, so wie eine kaputte Lampe die Ihr Hund bei jemand anderen heruntergerissen hat, aber nur wenn es sich dabei um einen Fremdschaden handelt.
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