Rechtsschutzversicherung

 

Schützen Sie sich vor hohen Gerichtskosten

Noch nie war eine gute Rechtsschutzversicherung so wichtig gewesen wie in der heutigen Zeit.
Ein falsches, unüberlegtes Wort oder auch nur eine falsche Geste kann ausreichen damit man vor Gericht landet.

Auch wenn man glaubt im Recht zu sein, so kann in der heutigen Rechtsordnung der so sicher geglaubte Prozess verloren werden.

Ohne Rechtsschutzversicherung können für Sie schon durch den kleinsten Prozess enorm hohe Kosten anfallen, welche für Sie den finanziellen Ruin bedeuten können.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie alle anfallenden Kosten, wie z.B. die Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt.


Vergleichsrechner wird geladen...


Was wählten andere Kunden?

DAS

Rechtsschutzversicherung von DAS für 368,21 Euro.

03.12.2024 18:18 Uhr
Auxilia

Rechtsschutzversicherung von Auxilia für 199,00 Euro.

03.12.2024 18:09 Uhr
AdvoCard

Rechtsschutzversicherung von AdvoCard für 110,98 Euro.

03.12.2024 18:06 Uhr
Itzehoer

Rechtsschutzversicherung von Itzehoer für 170,57 Euro.

03.12.2024 17:48 Uhr

Kundenfragen und -antworten zur Rechtschutzversicherung:

Eine Rechtschutzversicherung deckt die in einer rechtlichen Auseinandersetzung entstanden Kosten zum Großteil ab.
Diese Kosten können sein: der eigenen Anwalt, der gegnerische Anwalt, die Gerichtskosten, die Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder oder die Kosten für einen Gutachter.
Sie benötigen eine Rechtsschutzversicherung um Ihr Recht vor Gericht zu behaupten und um sich vor unerwarteten Risiken zu schützen.
Es kann sehr hohe Kosten und viel Ärger bedeuten wenn Sie oder Ihre Familie, in einem Rechtsstreit hineingezogen werden, daher sollten Sie dies nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Schnell kann ein Gerichtsverfahren verloren gehen auch dann wenn Sie nur Ihr eigenes Recht vor Gericht verteidigen wollen.
Damit Sie nicht hinterher auf den ganzen Kosten sitzen bleiben schützt Sie die Rechtsschutzversicherung vor dem sicheren Ruin.
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Versicherungsbeginns, wenn der erste Beitrag bezahlt und von der Versicherungsgesellschaft die Police ausgestellt wurde.
In einigen Bereichen gilt bis zum vollen Versicherungsschutz jedoch eine Wartezeit. Alle in dieser Wartezeit eingeleitete Versicherungsfälle werden nicht mit versichert.
Bei Schadensersatzforderungen, im Verkehrsrechtsschutz sowie im Straf-, und Ordungswidrigkeitenrechtsschutz gibt es keine Wartezeit.
Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht rückwirkend vereinbart werden, da der Tag nach Eingang Ihres Antrages als frühestmöglicher Versicherungsbeginn gilt.
Es sollte jeder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt oder ein zulassungspflichtiges Fahrzeug besitzt.
In der heutigen Zeit ist ein Unfall schnell passiert und egal wer schuldig ist, ohne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bleiben Sie oft auf Ihren Schulden sitzen
Bei einem Fahrzeug-Rechtsschutz besteht dieser Schutz nur für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter des auf seinen Namen laufenden Kraftfahrzeug.
Bei einem Verkehrs-Rechtsschutz dagegen ist der Versicherungsschutz für die Familie umfangreicher,da hier alle in einem Haushalt geführten Fahrzeuge der mitversicherten Personen und der berechtigte Fahrer mit versichert sind.
Die Rechtsschutzversicherung unterteilt sich in folgende Bereiche:

  1. dem Arbeitsrechtsschutz: Zur Klärung von Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis.
  2. dem Beratungsrechtsschutz: Hier wird Ihnen geholfen wenn Sie Fragen oder Probleme beim Erbrecht haben.
  3. dem Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Diese ist Zuständig für Soldaten, Beamte, Steuerberater etc.
  4. dem Schadenersatzrechtsschutz: Wenn Sie eigene Schadensersatzansprüche haben wird Ihnen hier geholfen.
  5. dem Sozialgerichtsrechtsschutz: Diese hilft Ihnen zweifelhaften Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung zu klären.
  6. dem Steuerrechtsschutz: Hier finden Sie die Unterstützung um Steuerprozessen vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht zu decken.
  7. dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten gegen das Gesetz verstoßen, so finden Sie hier Hilfe.
  8. dem Verkehrsrechtsschutz: Legt man rechtswidrig Ihr Auto still so können Sie sich hier Hilfe holen.
  9. dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz: Haben Sie ein Kaputtes Gerät gekauft und können es nicht umtauschen so finden Sie hier Hilfe.
  10. dem Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Führerschein-Rechtsschutz): Hier wird Ihnen geholfen sich mit den Verwaltungsbehörde wegen Fahrdelikten zu arrangieren.
  11. dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Diese hilft Ihnen sollten Sie im Streit mit Ihrem Nachbarn, oder Vermietern liegen.
In der Rechtsschutzversicherung beginnt ein Schadensfall immer erst mit einer Prüfung auf die Erfolgschancen bevor es vor Gericht geht.
Danach müssen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt auswählen und sich mit ihm auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) verständigen.
Dabei kann Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer Anschriften von geeigneten Rechtsanwälten in Ihrer Umgebung zur Verfügung stellen.
Sie können den Vertrag drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, so verlängert sich Ihr Vertrag um noch ein Jahr.
Außerdem besteht nach einem regulierten Schadensfall und bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sollte der Übergang zwischen dem neuen Vertrag und dem gekündigtem Vertrag Tag genau erfolgen so bekommen Sie die Wartezeit angerechnet wodurch Siekeine weiteren 3 Monate auf den Versicherungsschutz warten müssen.
Durch den Privat- und Berufsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt: den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, den Beratungsrechtsschutz beim Familien- und Erbrechtden Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, den Disziplinar- und Standesrechtsschutz,den Strafrechtsschutz, den Arbeitsrechtsschutz,den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Steuerrechtsschutz vor Gerichten.
Dieser Schutz gilt sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich.
Wenn der Rechtsschutzversicherer in einem Schadensfall Deckung erteilt, dann zahlt gemäß der Gebührenordnung die Versicherung folgende Kosten:

  • die Anwaltskosten
  • die Zeugengelder
  • die Gerichtskosten
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Kosten für den Gegnerischen Anwalt
  • sonstige Kosten der Gegenseite im Falle einer Niederlage
  • Kosten für einen, im Inland tätigen, Korrespondenzanwalt, bei Zivilprozesse mit 100 km Entfernung vom Wohnort
  • Reisekosten und Kautionen für Strafverfahren, welchen Sie im Ausland beiwohnen müssen
Ihre volljährigen Kinder sind nicht mitversichert und brauchen, als Mieter, Halter oder Fahrer eines Fahrzeuges, einen eigenen Verkehrsrechtsschutz.
Um auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen Versicherungsschutz zu erhalten ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung notwendig.
Alle eigenen Kinder die Ihre erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben und somit noch kein eigenes Einkommen haben sind über den Familientarif mitversichert.
Dazu zählen außer den eigenen Kindern auch Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder, jedoch nur wenn Sie im gleichen Haushalt leben wie der Versicherungsnehmer.
Sie sind als Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder als Eigentümer grundsätzlich vor Gericht aus Miet- und Pachtverhältnissen versichert.
Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei Hausneu- und Erweiterungsbauten und als Grundstückseigentümer bei Enteignungs-,Planfeststellungs-, und Flurbereinigungsverfahren sowie bei den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Folgende Bereiche werden durch den Kombinationsrechtsschutz für Selbstständige abgedeckt:

  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Arbeitsrechtsschutz (nur für Versicherungsnehmer)
  • Sozialgerichtsrechtschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Alle auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen basierten Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten gelten als nicht versichert genauso wie die gegen Sie erhobenen Schadensersatzansprüche.
Alle Taten die absichtlich oder grob fahrlässig verübt worden sind, gelten nicht als versichert und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Von Ihrem Rechtsschutzversicherer erhalten Sie nur Versicherungsschutz für die versicherbaren Bereiche und eine von Ihnen gestellte Strafanzeige ist zwar ein aktiver Rechtsakt, aber er ist kein Bestandteil eines Versicherungsschutzes.
Eine Rechtsschutzversicherung prüft jeden Schadensfall darauf ob eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Die Versicherung kann aufgrund eines Stich- oder Schiedsentscheides den Rechtsschutz ablehnen, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen.
Die Versicherung gewährt dann Versicherungsschutz, wenn Ihr Anwalt, bei einem Stichentscheid, darlegt das die Klage aussichtsreich ist.
Bei einem Schiedsgutachten wird die Entscheidung von einem beauftragten Schiedsgutachter der Versicherung gefällt.
Am Ende kann das komplizierte Schiedsverfahren auch dazu führen das der Versicherungsnehmer die Kosten der möglichen Gerichtsentscheidung alleine tragen muss.
Achten Sie daher beim Vertragsabschluss darauf, dass als Grundlage der Bedingungen der Stichentscheid eingetragen wird.
Abgesehen vom Verkehrsrechtsschutz muss der Privatrechtsschutz immer mit beantragt werden, da Sie dann auf dieser Grundlage verschiedene Rechtsschutzarten miteinander kombinieren können.
In erster Linie ist, nach den AGBŽs, nur der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers versicherbar. Gegen Zuschlag können jedoch auch Zweitwohnungen bei einigen Gesellschaften mit einbezogen werden.
Durch den Verkehrsrechtsschutz werden folgende Bereiche abgedeckt:

  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Hierbei gelten Sie als versichert, wenn Sie Halter, Eigentümer,Insasse und Fahrer des eigenen Fahrzeuges, Mieter eines Vermietungsfahrzeuges, Fahrer oder Fahrgast fremder Fahrzeuge sowie Radfahrer und Fußgänger sind.
Alle Freiberufler mit einem Jahresumsatz aus freiberuflicher, gewerblicher oder sonstigen selbständigen Tätigkeit von mehr als 10.000,00,- € gelten als Selbstständige
Selbstständige stellen für die Rechtsschutzversicherer ein höheres Risiko dar als alle anderen Versicherungsnehmer, weshalb sie auch einen höheren Beitrag zahlen müssen.
Statistisch gesehen setzen Selbstständige ihre berechtigten Ansprüche im Gegensatz zu nicht Selbstständige häufiger gerichtlich durch.
Wenn Sie einen Familientarif im Verkehrsrechtsschutz abschließen, ist Ihr Partner als berechtigter Fahrer mitversichert.
Sie als Versicherungsnehmer haben eine freie Anwaltswahl.
Jedoch ist dabei zu beachten, dass höchstens die gesetzliche Vergütung über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist.
Fragen Sie, Wenn Sie keinen Rechtsanwalt kennen, Ihren Versicherer nach einen passenden in Ihrer Umgebung.
Scheidungen, Bußgelder, Streitigkeiten in der Ehe oder wegen dem Erbe zählen bedingungsgemäß nicht mit zur Rechtschutzversicherung.
Ebenso sind vorsätzliche Rechtsverstöße, Rechtsstreitigkeiten welche schon vor Vertragsabschluss liefen und alle Streitfälle welche mit einem Hausneu- oder Erweiterungsbau zu tun haben nicht mit versichert.
DATENSCHUTZ (DSGVO / COOKIERICHTLINIE)
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen bestmöglichen Service zu gewährleisten.