Es gibt zwei Wege eine Versicherung zu kündigen:
- Die "ordentliche" Kündigung, wo der Vertrag zum Ende ausläuft.
- Die "außerordentliche" Kündigung, wo aus besonderen Gründen, wie B. eine Beitragserhöhung oder ein Schadensfall, gekündigt wird.
Bei einer
ordentlichen Kündigung muss der Versicherte die Kündigung, spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages, dem Versicherer vorlegen.
Sollte keine Kündigung vorgelegt werden, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ausnahme dieser Regel bilden die Mehrjahresverträge wo zwar auch bis spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden muss, jedoch müssen wiederum alle im Vertrag festgelegten Jahre eingehalten werden.
Eine
außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn ein versicherter Schaden auftritt.
Nach Regelung des Schadens kann der Vertrag innerhalb eines Monates entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Erhöht sich der Versicherungsbeitrag ohne das es einen Leistungszuwachs gabbesteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht, wobei die Kündigung wieder innerhalb eines Monates eingereicht werden muss.