Hausratversicherung

 

Schützen Sie sich mit einer passenden Hausratversicherung

Man geht früh aus dem Haus und vergisst die Kaffeemaschine auszuschalten. Stunden später ruft Sie die Polizei an und teilt Ihnen mit,
das ihre Wohnung aufgrund der nicht ausgeschaltenen Kaffeemaschine ausgebrannt ist.

Nicht nur Ihre Möbel, sondern auch Kleidung, Vorräte und sonstiges Inventar kann beschädigt werden.

Die Hausratversicherung schützt Sie vor Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, zusätzlich gegen Raub, Diebstahl und Vandalismus.


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Hausratversicherung von Grundeigentuemer für 141,40 Euro.

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Kundenfragen und -antworten zur Hausratversicherung:

Unter dem Begriff Hausrat versteht man alle privat genutzten Ver- und Gebrauchsgegenstände die zu einem Haushalt gehören.
Darunter fallen z.B. Möbel, Schränke, Kleidung und Lebensmittel.
Auch Wertsachen wie Schmuck oder Briefmarken gehören in begrenztem Umfang dazu.
Auch alle anderen nicht befestigten Dinge, welche beschädigt sind oder abhanden kommen können gehören zum Hausrat.
Sollte Ihr Haus nach einem Schadensfall unbewohnbar werden, so können sie für max. 100 Tage zu je 100,- € täglich, in einem Hotel unterkommen.

Die Kosten hierfür zahlt Ihre Versicherung, jedoch nur die Kosten die im beschrieben Rahmen bleiben.
Ihre Hausratversicherung zahlt, bei einem Diebstahl, nicht nur die Schäden Ihrer gestohlen Wertsachen sondern auch die bei dem Diebstahl entstandenen Vandalismusschäden.
Im Grunde sollte jeder der einen Haushalt führt sich eine Hausratversicherung zulegen.
Vor allem bei einem Hausrat mit hochwertigem Inventar oder auch mit einem durchschnittlichen Haushalt ist es zu empfehlen eine Hausratversicherung abzuschließen, da der beschädigte oder zerstörte Hausrat zum Neuwert ersetzt wird.
Wird die Wohnung jedoch nur als Nachtlager genutzt und ist deshalb auch nicht eingerichtet so ist hierbei eine Hausratversicherung überflüssig.
Einige Hausratversicherungen decken den einfachen Diebstahl von Kleidung oder Wäsche, vom Versicherungsgrundstück, im begrenztem Umfang mit ab.
Alle Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut, die bei Stromausfällen oder Stromunterbrechungen entstehen, sind in der Hausratversicherung nicht mit gedeckt, da sie keine versicherten Risiken darstellen.
Diese können jedoch in einem bestimmten Rahmen gegen einen Zuschlag bei vielen Versicherungen mit versichert werden.
Wenn Sie Ihre Wohnung länger als 60 Tage verlassen müssen Sie Ihren Versicherer davon in Kenntnis setzen, da hierbei ein erhöhtes Risiko entsteht.

Sollten Sie dies versäumen und es tritt während Ihrer Abwesenheit ein Schadensfall auf, so ist es das Recht der Versicherung eine Schadensersatzzahlung zu verweigern.
Als Oberste Pflicht eines Versicherungsnehmers, muss dem Versicherer gemeldet werden, wenn eine Gefahrerhöhung vorliegt.
Eine Gefahrerhöhung kann entstehen, wenn man z.B. über einen längeren Zeitraum nicht zu hause ist und wodurch sich das Risiko eines Einbruchsdiebstahls erhöht.
Teile des Hausrates können bis zu einem bestimmten Wert bei Kfz Einbrüchen mitversichert werden.
In der Hausratversicherung sind der Anprall oder Absturz von Kraftfahr- oder Luftfahrzeugen mitversichert.
Alle Sachen die Sie in einer Bank aufbewahren sind durch Ihre Hausratversicherung nicht mit versichert. Sollten Ihre Wertsachen aus der Bank, wo sie aufbewahrt werden, gestohlen werden, so ist hierfür die Bank zuständig.
Aber wegen des geringen Risikos für einen Bankdiebstahl geben auch hierbei, für einen Zuschlag, einige Versicherungen eine Zusatzdeckung.
Um sicher zugehen, dass Ihr Hausrat rund um die Uhr geschützt ist, bleibt der Schutz während des Umzugs und auch dann in der neuen Wohnung mit erhalten.

Spätestens bei Umzugs beginn muss die neue Adresse und die neue Wohnfläche dem Versicherer mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz den neuen Verhältnissen angepasst werden kann.
Unter der Einhaltung einer einmonatigen Frist, besteht für den Versicherungsnehmer ein außer ordentliches Kündigungsrecht, wenn der neue Versicherungsbetrag höher ausfällt als im Erstvertrag vereinbart.
Der Vertrag endet jedoch, wenn die neue Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Jeder Untermieter muss seine eigene Hausratversicherung abschließen, da es sich hierbei um sein Eigentum und nicht das des Vermieters handelt.
Stellen Sie dem Untermieter jedoch eine möblierte Wohnung zur Verfügung so werden diese Sachen über Ihre Hausratversicherung gedeckt.
Mit einer Hausratversicherung ist man gegen folgende Gefahren versichert: Schäden durch Leitungswasser wie ein Rohrbruch, Einbruchsdiebstahl, Feuerschäden wie ein Blitzschlag oder ein Brand und bei Schäden durch Hagel- und Stürme.
Gegen einen Zuschlag können auch noch folgende Schäden versichert werden: Glasbruchschäden bei Fenster, Türen und Einrichtungsglas,Wasserschäden durch Aquarien, bei einem Fahrraddiebstahl und Schäden durch Überspannungen.
Alle Schäden die mit Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden, sind nicht versichert.
Fahrlässig entstandene Schäden sind, wenn Sie das Haus verlassen und vergessen die Fenster und Türen zu schließen und dann bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn Sie vergessen den Herd abzuschalten und dadurch ein Brand entsteht.
Schäden durch Kriege, innere Unruhen oder durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche, werden normaler Weise auch nicht mit versichert.
Diese können Sie jedoch gegen eine Zuschlag bei vielen Versicherungen mit versichert werden.
In der Regel sind Elementarschäden eine höhere Gewalt und somit nicht versicherbar.
Jedoch nehmen einige Versicherungen Elementarschäden, wie Erdbeben, oder Überschwemmungen, gegen eine extra Zahlung mit in der Hausratversicherung auf.
Mögliche Schäden die bei Stromausfällen oder Stromunterbrechungen entstehen, sind in der Hausratversicherung nicht mit gedeckt, da sie keine versicherten Risiken darstellen.
Diese können jedoch in einem bestimmten Rahmen gegen einen Zuschlag bei vielen Versicherungen mit versichert werden.
Man spricht von einer Unterversicherung, wenn der Wert des Hausrates, die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme übersteigt.
Dadurch zahlt der Versicherer, entsprechend am Grad der Unterversicherung, den Schaden nur anteilig.
Wenn der in einem Schadensfall entstandene Schaden unterhalb der versichertenSumme liegt gilt das gleiche.
Daher wird durch die Versicherungen ein Unterversicherungsverzicht angeboten.
Dieser Unterversicherungsverzicht gilt dann, wenn bereits ab Vertragsbeginn die Versicherungssumme durch einen Wert je m² berechnet wird.
Alle Schäden die infolge eines defekten Rohrsystems entstanden sind, gelten als versicherte Risiken und werden von der Versicherung gedeckt.
Alle weiteren Wasserschäden die durch eigenes Verschulden herbei geführt worden sind, gelten nicht als versichert, da diese hätten vermieden werden können.
Bei einigen Versicherern ist der Diebstahl von Fahrrädern, im bestimmten Umfang und gegen eine extra Zuzahlung, in der Hausratversicherung mitversichert.
Wenn Nutzwärme- und Sengschäden infolge von Blitzschlägen, Bränden oder Explosionen entstehen, so sind diese durch die Hausratversicherung mit versichert.
Alle in Ihrem Krankenzimmer entstandenen Diebstähle, werden durch Ihre Hausratversicherung in begrenztem Umfang mitversichert.
Bei einigen Versicherungen ist der Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten auf dem Versicherungsgrundstück, in der Hausratversicherung mitversichert.
Alle angefallen Schäden die durch einen Hagelschauer oder einem Sturm der mindest Windstärke 8 entstanden sind, trägt die Versicherung.

Alle angefallenen Schäden mit einer niedrigeren Windstärke tragen Sie selbst.
Entsteht bei Ihrem Urlaub ein erheblicher Versicherungsfall,so sind die zusätzlichen Rückreisekosten bei einigen Versicherern durch Ihre Hausratversicherung mitversichert.
In der Hausratversicherung bedeutet Feuer, dass die Schäden durch ein offenes Feuer, einem Blitzschlag oder sogar durch eine Explosion entstanden sind und somit auch versichert sind.
Ein Schwelbrand hingegen ist kein offenes Feuer und wird genau wie der Überspannungsschaden, der kein direkter Blitzeinschlag ist, in der Regel auch nicht mit versichert.
Diese können jedoch gegen einen Zuschlag bei vielen Versicherungen mit versichert werden.
Um die Hausratversicherung zu berechnen wird die Wohnfläche benötigt.
Sollte die Wohnfläche größer sein als im Vertrag vereinbart, kann die Versicherung darauf hin die Geldleistungen kürzen.
Die Wohnfläche setzt sich aus der Gesamtgrundfläche des Hauses bzw. der Wohnung und derNebengebäude welche einen Wohnzweck erfüllen zusammen.
Treppen, Balkone, oder Terrassen erfüllen keinen Wohnzweck und zählen damit nicht zur Wohnfläche dazu.
Alle in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, welche noch kein eigenes Einkommen verdienen, oder durch die Ausbildung bzw. durch den Wehr- und Zivildienst nicht zu hause wohnen sind über Ihre Hausratversicherung mitversichert.
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